• Spezial- und Standardzylinder

Bedingungen

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN FÜR LIEFERUNGEN VON Hydraflex A/S

1 ANWENDUNG

1.1 Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, finden diese Verkaufs- und Lieferbedingungen Anwendung. Die Einkaufsbedingungen des Käufers finden keine Anwendung, es sei denn, Hydraflex A/S (nachstehend „HYD“) hat diese schriftlich akzeptiert.

1.2 Die Verkaufs- und Lieferbedingungen werden dem Käufer übermittelt und gelten nachfolgend für sämtliche Aufträge, die nach dem Zeitpunkt der Übermittlung ausgeführt werden.

1.3 HYD ist berechtigt, die Verkaufs- und Lieferbedingungen mit sofortiger Wirkung zu ändern.

1.4 Die Produkte von HYD sind nur für die betriebliche Nutzung konzipiert und hergestellt und dürfen ohne die schriftliche Genehmigung von HYD nicht in Gegenständen verwendet oder bzw. in Gegenstände eingebaut werden, die nicht betrieblich genutzt werden.

1.5 Alle geistigen Eigentumsrechte, Zeichnungen, Skizzen, technischen Spezifikationen usw. sind Eigentum von HYD und dürfen ohne vorherige Zustimmung von HYD nicht kopiert oder Dritten überlassen werden. Die gelieferten Produkte dürfen auch nicht hergestellt, nachgeahmt oder Dritten für diese Zwecke überlassen werden. Soweit nicht ausdrücklich ande

2 ANGEBOT UND ANNAHME

2.1 Sofern nicht anders angegeben, ist das Angebot von HYD für einen Zeitraum von 30 Tagen ab Angebotsdatum gültig. Aufträge und Bestellungen des Käufers sind für HYD erst verbindlich, wenn der Käufer eine schriftliche Auftragsbestätigung erhalten hat.

3 PREIS

3.1 Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, versteht sich der Preis ohne Mehrwertsteuer und Abgaben sowie in dänischen Kronen (DKK).

3.2 Alle Preise verstehen sich ausschließlich Verpackung, Versand, Mehrwertsteuer, Zoll und sonstiger öffentlicher Abgaben.

3.3 Die Preisabgabe erfolgt vorbehaltlich nachweisbarer Änderungen der Materialpreise, der Preise von Zulieferern, Änderungen öffentlicher Abgaben, Wechselkursänderungen, Lohnänderungen usw.

3.4 Falls derartige Preisänderungen eintreten, verpflichtet sich HYD, den Käufer unverzüglich hierüber zu unterrichten Der Käufer kann dann binnen 7 Tagen ab dem Erhalt der Informationen über die Preiserhöhung vom Vertrag zurücktreten, ohne dass dies als Nichterfüllung anzusehen ist. Wenn der Käufer nicht innerhalb von 7 Tagen vom Vertrag zurücktritt, gilt die Preiserhöhung als vom Käufer akzeptiert.

3.5 Unbeschadet des Absatzes 3.4 oben ist HYD nach der Annahme durch den Käufer berechtigt, den Preis anzupassen, wenn nachweisbare Änderungen der Wechselkurse, öffentlichen Abgaben, Zölle usw. eintreten, die eine Erhöhung der Kosten für HYD bewirken, ohne dass der Käufer berechtigt ist, vom Vertrag zurückzutreten. Ändert sich die Art der Lieferung oder erhöhen sich die Kosten von HYD in sonstiger Weise aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, ist HYD ebenfalls berechtigt, den vereinbarten Preises anzupassen.

4 LIEFERUNG

4.1 Die Lieferung erfolgt ab Werk am Geschäftssitz von HYD gemäß Incoterms 2010, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

4.2 Der Versand der Kaufsache erfolgt auf Rechnung und Risiko des Käufers.

4.3 Eine Lieferung innerhalb von 30 Tagen nach dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Liefertermin gilt als rechtzeitige Lieferung.

4.4 Falls die Lieferung über die 30 Tage hinaus verzögert wird, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, die Lieferbereitschaft der Kaufsache ist angezeigt worden, bevor HYD die schriftliche Mitteilung des Käufers über seinen Rücktritt erhalten hat. Der Käufer kann im Falle einer Verzögerung keinerlei Ansprüche gegenüber der HYD geltend machen.

4.5 Der Käufer kann Teillieferungen nicht ablehnen.

5 LIEFERVERZUG

5.1 Folgende Umstände bewirken den Haftungsausschluss, falls sie die Erfüllung des Auftrags verhindern oder dessen Erfüllung unangemessen erschweren: Arbeitskonflikte und alle anderen Umstände, die die Parteien nicht zu vertreten haben, wie Brand, Krieg, Mobilisierung oder Einberufungen zum Militär, Einzug, Beschlagnahme, Währungsbeschränkungen, Aufruhr und bürgerliche Unruhen, Mangel an Beförderungsmitteln, allgemeine Warenknappheit, Kraftstoffrestriktionen sowie Mängel an oder Verzug von Lieferungen von Zulieferern.

5.2 Sofern eine mangelfreie oder rechtzeitige Lieferung durch einen oder mehrere der obigen Umstände zwischenzeitlich verhindert wird, so verschiebt sich die Lieferung um einen der Dauer des Hindernisses entsprechenden Zeitraum zuzüglich eines den Umständen entsprechenden angemessenen Zeitraums für die Normalisierung der Umstände. Die Lieferung zu einem auf diese Weise verschobenen Liefertermin gilt in jeder Hinsicht als rechtzeitig. Sofern zu erwarten ist, dass die die Lieferung verhindernden Umstände länger als 12 Wochen andauern werden, sind sowohl HYD als auch der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurücktreten, ohne dass dies als Nichterfüllung anzusehen ist.

6 ZAHLUNG/EIGENTUMSVORBEHALT

6.1 Falls keine andere Vereinbarung vorliegt, sind die Zahlungsbedingungen netto ohne jeden Abzug.

6.2 Bei Zahlungsverzug ist die Kaufsumme mit 1,5 % je angefangenen Monat zu verzinsen.

6.3 Die Liefersache bleibt bis zur vollständigen Zahlung der Kaufsumme, einschließlich der berechneten Zinsen und Kosten, das Eigentum von HYD.

6.4 Beanstandungen der Lieferungen berechtigen den Käufer nicht dazu, die Zahlung für bereits erfolgte Lieferungen einzubehalten. Deshalb gilt die Einbehaltung fälliger Beträge durch den Käufer als Nichterfüllung.

6.5 Ist der Käufer der Ansicht, dass er eine Forderung hat, die mit der Kaufsumme verrechnet werden kann, ist der Käufer nur nach der vorherigen schriftlichen Genehmigung von HYD zur Verrechnung berechtigt.

7 MÄNGELHAFTUNG

7.1 Der Käufer muss die Lieferung sofort nach Erhalt überprüfen und untersuchen. Bei mangelhafter Lieferung ist HYD sofort schriftlich zu unterrichten. Der Käufer kann sich nicht später auf Mängel berufen, die bei einer solchen Prüfung festgestellt wurden oder hätten festgestellt werden müssen. Gleiches gilt, wenn der Käufer es unterlässt, später festgestellte verdeckte Mängel unverzüglich zu reklamieren.

7.2 HYD ist berechtigt, etwaige Mängel zu beheben, die auf Fehler in den Materialien und/oder der Herstellung der gelieferten Produkte zurückzuführen sind. Die Abhilfe erfolgt nach freiem Ermessen von HYD entweder durch Lieferung neuer Produkte oder durch Reparatur.

7.3 Falls mit dem Umtausch oder der Reparatur unverhältnismäßig hohe Kosten verbunden sein würden, so ist HYD jedoch berechtigt, stattdessen eine anteilige Minderung der Kaufsumme entsprechend der Wertminderung der Liefersache zu gewähren.

7.4 Die Mängelhaftung von HYD ist nach dem eigenen Ermessen von HYD immer auf entweder die Ersatzlieferung, Abhilfe oder die Gewährung einer anteiligen Ermäßigung des Kaufpreises des Käufers beschränkt. Dem Käufer stehen keine sonstigen Ansprüche gegenüber HYD wegen Nichterfüllung zu.

7.5 Im Falle von Reparatur oder Umtausch muss der Käufer auf eigene Kosten dafür sorgen, HYD das fehlerhafte Produkt am Geschäftssitz von HYD zur Verfügung zu stellen. Die Zurücksendung des fehlerhaften Produkts sowie die Zustellung des neuen bzw. reparierten Produkts an den Käufer erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Darüber hinaus sind Lohnkosten und sonstige Folgekosten nicht in den Pflichten von HYD gegenüber dem Käufer inbegriffen.

7.6 Ausgetauschte Teile sind Eigentum von HYD.

7.7 Die Haftung von HYD umfasst nur Mängel, die binnen 24 Monaten ab der Lieferung von HYD an den Käufer festgestellt werden. Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, umfasst die Haftung von HYD für Reparatur- und Überholungsarbeiten nur Fehler und Mängel, die innerhalb von 3 Monaten ab der Lieferung an den Kunden festgestellt werden.
Die Haftung von HYD entfällt, falls der Käufer einen Mangel nicht binnen 8 Tagen reklamiert, nachdem dieser festgestellt wurde oder hätte festgestellt werden müssen.

7.8 Unter keinen Umständen kann HYD dazu verpflichtet werden, Schadensersatz für Folgeschäden, Vertragsstrafen, Tagesbußen, Betriebsausfälle, Zeitverlust, Verdienstausfälle oder sonstige indirekte Verluste zu leisten. HYD schließt auch jede Haftung für die Folgeschäden und Kosten aus, die bei der Demontage und erneuten Montage der Gegenstände entstehen, in denen das verkaufte Produkt etwa eingebaut wurde.

7.9 Unter keinen Umständen kann die Haftung von HYD den Betrag ohne Umsatzsteuer entsprechend der Rechnung für das fehlerhafte Produkt übersteigen.

7.10 Änderungen oder Eingriffe am verkauften Produkt, die ohne die schriftliche Zustimmung von HYD durchgeführt werden, befreien HYD von jeglicher Haftung für das Produkt.

8 PRODUKTHAFTUNG

8.1 HYD haftet für Personenschäden in dem von zwingenden Gesetzesbestimmungen vorgesehenen Umfang und nicht darüber hinaus.

8.2 HYD schließt die Haftung für Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen im Besitz des Käufers oder Dritten bzw. für Schäden aus, die entstehen, während sich die Lieferung im Besitz des Käufers befindet.

8.3 HYD schließt die Haftung für Schäden an Produkten, die vom Käufer hergestellt wurden, sowie an Produkten, in denen die Produkte des Käufers eingebaut werden, und für Schäden an Immobilien oder beweglichen Sachen aus, die durch die Produkte des Käufers als Folge der Lieferung von HYD entstehen.

8.4 HYD schließt unter allen Umständen die Haftung für Folgeschäden, Vertragsstrafen, Tagesbußen, Betriebsverluste, Zeitverluste, Gewinnausfälle und sonstige indirekte Verluste aus.

8.5 Insoweit HYD Dritten gegenüber eine Produkthaftung auferlegt werden sollte, ist der Käufer verpflichtet, HYD in dem Umfang schadlos zu halten, in dem HYD entsprechend dem oben Genannten die Haftung ausgeschlossen hat.

8.6 Falls ein Dritter Schadensersatzansprüche wegen Produktschäden erhebt, ist HYD sofort hiervon zu unterrichten. Der Käufer ist verpflichtet, vor dem Gericht oder Schiedsgericht, das die von einem Dritten gegenüber HYD erhobenen Schadensersatzansprüche aufgrund von Schäden oder Verlusten behandelt, die laut Antrag durch die Lieferung verursacht wurden, als Mitbeklagter aufzutreten.

9 TEILNICHTIGKEIT

9.1 Falls eine oder mehrere Bestimmungen dieser Lieferbedingungen für ungültig, unzulässig oder undurchführbar erklärt wird oder werden, so werden die Gültigkeit, Zulässigkeit oder die Durchführbarkeit der sonstigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt oder beeinträchtigt.

10 ANZUWENDENDES RECHT UND GERICHTSSTAND

10.1 Jeder Streitfall zwischen den Parteien ist nach dänischem Recht, jedoch unter Ausschluss der Vorschriften des dänischen internationalen Privatrechts, zu entscheiden. Jeder Streitfall ist vom Gericht Viborg als ausschließlichem Gerichtsstand zu entscheiden.

Viborg, September 2022

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